Die Berufsbezeichnungen „Sachverständiger“
und „Gutachter“ sind gesetzlich
nicht geschützt. Umso wichtiger ist es für
jeden Gutachten-Auftraggeber, die Qualifikationen
und die Qualitätssicherung
„seines“ Sachverständigen kritisch zu hinterfragen.
Fehlerhafte Gutachten können zu
hohen Vermögensschäden führen.
Nach einem 1 jährigen nebenberuflichen Aufbaustudium bei dem bundesweit renommierten Ausbildungsinstitut, der Wertermittlungsforum Akademie, Sinzing (Inhaber Dr.-Ing. H.O. Sprengnetter) habe ich im Januar 2006 die Abschlussprüfung zum „Sachverständiger (WF) für Grundstücksbewertung“ absolviert.
Die WF-geprüften Sachverständigen müssen regelmäßig ihre persönliche Eignung nachweisen (alle 6 Jahre wird durch eine erneute Prüfung der aktuelle Wissensstand überprüft). Zudem unterliegen diese Sachverständigen einer ständigen Überwachung (jährliche stichprobenhafte Kontrolle von Arbeitsproben) und sind zu regelmäßiger Weiterbildung, Qualitätssicherung und hinreichender Haftpflichtversicherung verpflichtet.
Das unten dargestellte WF-Logo (WF = Wertermittlungsforum, Haken = Überwachung) garantieren Ihnen demzufolge eine gesicherte Gutachtenqualität.
Die Qualitätssicherung
Nach einem 1 jährigen nebenberuflichen Aufbaustudium bei dem bundesweit renommierten Ausbildungsinstitut, der Wertermittlungsforum Akademie, Sinzing (Inhaber Dr.-Ing. H.O. Sprengnetter) habe ich im Januar 2006 die Abschlussprüfung zum „Sachverständiger (WF) für Grundstücksbewertung“ absolviert.
Die WF-geprüften Sachverständigen müssen regelmäßig ihre persönliche Eignung nachweisen (alle 6 Jahre wird durch eine erneute Prüfung der aktuelle Wissensstand überprüft). Zudem unterliegen diese Sachverständigen einer ständigen Überwachung (jährliche stichprobenhafte Kontrolle von Arbeitsproben) und sind zu regelmäßiger Weiterbildung, Qualitätssicherung und hinreichender Haftpflichtversicherung verpflichtet.
Das unten dargestellte WF-Logo (WF = Wertermittlungsforum, Haken = Überwachung) garantieren Ihnen demzufolge eine gesicherte Gutachtenqualität.
Die Qualitätssicherung
Mitglied im Bundesverband freier Sachverständige. Mitglieds Nr.: 1490/6232
Die Mitgliedschaft im BVFS beweist, dass das Mitglied nach den strengen Richtlinien des Verbandes überprüft und in die Sachverständigenrolle aufgenommen wurde. Als Auftraggeber wissen Sie somit, dass Sie es mit einem kompetenten Sachverständigen zu tun haben.
